Änderungen von A2 zu A2
| Ursprüngliche Version: | A2 (Version 1) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 08.12.2025, 09:36 |
| Neue Version: | A2 (Version 2) |
|---|---|
| Status: | Eingereicht |
| Eingereicht: | 03.02.2026, 17:25 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 1 bis 6:
Die Mitgliederversammlung möge beschließen:
Die Bündnisgrüne Stadtratsfraktion wird gebeten, den vorliegenden Antrag von Harry Hensler gegenüber der Stadtverwaltung (insbesondere dem zuständigen Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten) politisch zu vertreten. Die Fraktion soll sich bei der Verwaltung nachdrücklich dafür einsetzen, dass der vorgeschlagene Erinnerungsservice für Inhaberinnen und Inhaber der Wertmarke eingeführt wird.
Die Mitgleiderversammlung beschließt: Die bündnisgrüne Stadtratsfraktion wird beauftragt, sich gegenüber der Stadt Leipzig für die Einführung eines Erinnerungsservice für Inhaber*innen der Wertmarke einzusetzen. Die Wertmarke ist ein verpflichtendes Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis, das zur unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV berechtigt und in regelmäßigen Abständen erneuert werden muss. Der Erinnerungsservice soll die betroffenen Personen rechtzeitig – einige Wochen vor Ablauf der aktuellen Wertmarke – darüber informieren, dass eine neue Wertmarke benötigt wird. Die Fraktion soll sich nachdrücklich für die Umsetzung eines solchen Services einsetzen.
Begründung
Von Zeile 10 bis 22:
Der Antragsteller hat einen konkreten Vorschlag erarbeitet, um die Verwaltungssicherheit für Menschen mit Schwerbehinderung in Leipzig zu verbessern.
Aktuell sind Berechtigte selbst dafür verantwortlich, die Fristen für die Verlängerung der Wertmarke (Beiblatt) zu überwachen. Da diese Fristen oft wechseln (in der Regel 6 oder 12 Monate), stellt dies ein unnötiges Risiko dar, den wichtigen Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV durch ein bloßes Fristversäumnis vorübergehend zu verlieren.
Der beizufügende Antrag fordert daher die Einführung einer automatisierten schriftlichen Benachrichtigung durch die Behörde, die etwa vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit erfolgt. Dies ist ein bürgerfreundlicher Schritt zum Bürokratieabbau, der die Teilhabe sichert.
Die AG60plus Leipzig unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich. Es ist nun an uns Bündnisgrünen, diesen ausgearbeiteten Vorschlag gegenüber dem Amt mit politischem Gewicht zu flankieren, um eine schnelle und pragmatische Umsetzung in der Verwaltung zu erreichen.
Der Antrag enthält einen konkreten und praxistauglichen Vorschlag, um die Verwaltungssicherheit für Menschen mit Schwerbehinderung in Leipzig zu verbessern.
Aktuell müssen berechtigte Personen eigenständig darauf achten, die Fristen zur Verlängerung der Wertmarke (Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis) einzuhalten. Diese Fristen liegen üblicherweise bei 6 oder 12 Monaten und werden je nach individueller Situation unterschiedlich gehandhabt. Dadurch besteht häufig das Risiko, dass die Erneuerung versehentlich versäumt wird – mit der unmittelbaren Folge, dass der Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im ÖPNV vorübergehend entfällt.
Ein automatisierter schriftlicher Erinnerungsservice einige Wochen vor Ablauf der Gültigkeit würde dieses Risiko deutlich reduzieren. Ein solches Vorgehen ist bürgerfreundlich, trägt zum Bürokratieabbau bei und unterstützt die verlässliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung im Alltag.
Mit dem Auftrag an die bündnisgrüne Stadtratsfraktion wird sichergestellt, dass dieses Anliegen gegenüber der Stadt politisch unterstützt und eine zeitnahe, pragmatische Umsetzung ermöglicht wird.